Psychologe, Psychiater, Psychotherapeut oder Heilpraktiker: wer macht was? Unterschiede und Gemeinsamkeiten
- barbarahanner
- 29. Juni
- 2 Min. Lesezeit

Wenn wir uns mit Bekannten, Freunden oder Familie unterhalten, gibt es gaaaanz schnell Irrungen und Wirrungen bei Verständnis, Vorstellung und Wissen rund um psychische Berufsgruppen.
Da wird schnell mal alles in einen Topf geworfen, was nichts miteiander zu tun hat.
Also für euch eine kleine Übersicht: was unterscheidet die Arbeit von Psychologen, Psychiatern, PsychotherapeutInnen oder PsychotherapeutInnen nach dem Heilpraktikergesetz?
Ich mach es für euch einfach und verständlich, denn hier gab es Änderungen und wir haben mehrere parallele Systeme derzeit.
Psychologen: haben ein abgeschlossenes Studium der Psychologie
Sie dürfen: Diagnostiken durchführen, beraten (zum Beispiel Schulpsychologen), forschen.
Psychotherapie dürfen sie ausüben, wenn sie die Approbation als Psychologische:r Psychotherapeut:in erworben haben (staatlich geregelter Ausbildungsweg / heute: Studium der Psychotherapie + Approbation).
Sie arbeiten aber auch in Unternehmen oder in der Wirtschaft in anderen Bereichen, dürfen dann aber nicht therapieren.
Psychiater: sind ÄrztInnen mit Schwerpunkt Psychiatrie und Psychotherapie. Sie dürfen psychische Störungen diagnostizieren, behandeln und Medikamente verschreiben und Untersuchungen durchführen (Laborwerte, bildgebende Verfahren). Sie arbeiten eng mit PsychotherapeutInnen zusammen, in niedergelassenen Praxen oder in Kliniken und therapieren zum Teil auch.
PsychotherapeutInnen: sind PsychotherapeutInnen mit Approbation (eigener Heilberuf).
Sie sind speziell dafür ausgebildet und zugelassen, psychische Erkrankungen psychotherapeutisch zu behandeln. Sie führen Gesprächstherapien und andere wissenschaftlich anerkannte Verfahren durch. PsychotherapeutInnen arbeiten häufig ambulant in Praxen oder in Kliniken.
Man kann gesetzlich versicherte Menschen behandeln und/oder Privatzahler – je nachdem, ob man einen sogenannten Kassensitz hat. Das sorgt oft für Chaos im Kopf.
Psychotherapie wird von PsychotherapeutInnen durchgeführt (neu: eigener Heilberuf) sowie von ÄrztInnen mit psychotherapeutischer Qualifikation (altes System).
PsychotherpeutInnnen nach Heilpraktikergesetz: Diese Berufsgruppe ist weder ÄrztIn noch PsychotherapeutIn nach gesetzlicher Approbation und arbeitet außerhalb der kassenärztlichen Regelversorgung. Sie haben eine staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie (Heilpraktikergesetz), aber keine Approbation.
Hier finden sich auch viele alternative oder spirituelle Verfahren.
Übrigens finde ich die Erläuterungen bei therapie.de wirklich gelungen zum Thema Therapieverfahren.
Und ein Satz zum Abschluss: Man kann sich bei der Definition im Detail Kleinklein verlieren. Meine Logik ist aber: wer behandelt was und wo liegt der Unterschied?
Quellen:


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